30/07/2026
Viele wissen es gar nicht.
Nach einem Arbeits- oder Wegeunfall musst du häufig nicht selbst fahren oder Angehörige organisieren.
Wenn dein behandelnder Arzt die medizinische Notwendigkeit feststellt, kann er eine Verordnung für die Krankenbeförderung ausstellen. Die Kosten werden in vielen Fällen von der zuständigen Berufsgenossenschaft übernommen.
So kommst du sicher zu Arztterminen, Physiotherapie, ins Krankenhaus und wieder nach Hause.
📞 Du hast Fragen oder benötigst eine Fahrt? Melde dich gerne bei uns.
Taxi Karls – sicher unterwegs, auch nach einem Arbeitsunfall.