Taxi Hartmann neunundsiebzigelfnullsechs

Taxi Hartmann  neunundsiebzigelfnullsechs Taxi bitte? Taxi Hartmann in Rheine bringt Sie sicher ans Ziel! ✓ Rollstuhlfahrten ✓ Für Dauerkunden bieten wir eine Bestellmöglichkeit per Webbooking.

Taxi Hartmann Rheine - neunundsiebzigelfnullsechs - Service bewegt.Wir sind Ihr Ansprechpartner für Personenbeförderungen mit Taxi und Mietwagen, egal ob Sie sitzend, liegend oder im Rollstuhl sitzend befördert werden möchten. Bestellen Sie telefonisch und per WhatsApp unter 05971791106 oder per Taxi Deutschland Bestellapp. Bezahlen Sie Ihre Fahrt wie Sie möchten in bar oder Karte, auch kontaktlos

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24/08/2026

🚕 **Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen – wann zahlt die gesetzliche Krankenkasse?**

Immer wieder gibt es Fragen dazu, wann eine Fahrt zum Arzt, ins Krankenhaus oder zu einer Behandlung von der gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Deshalb haben wir die wichtigsten Punkte einmal verständlich zusammengefasst.

✅ **Grundsätzlich gilt:**
Eine Krankenfahrt kann von der Krankenkasse übernommen werden, wenn sie im Zusammenhang mit einer Kassenleistung steht und **aus medizinischen Gründen notwendig** ist. Ob dafür vorher eine Genehmigung benötigt wird, hängt vom Anlass der Fahrt ab.

🏥 **In diesen Fällen ist normalerweise keine vorherige Genehmigung der Krankenkasse erforderlich:**

• Fahrt zu einer **stationären Krankenhausbehandlung**
• Fahrt zu einer **vor- oder nachstationären Krankenhausbehandlung**
• Fahrt zu einer **ambulanten Operation**, wenn dadurch eine ansonsten notwendige stationäre Behandlung vermieden oder verkürzt wird
• entsprechende Rückfahrten, wenn die medizinischen Voraussetzungen vorliegen

Die ärztliche Verordnung der Krankenbeförderung muss natürlich trotzdem vorliegen, soweit sie erforderlich ist.

♿ **Besondere Regelung bei Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis**

Bei ambulanten Behandlungen gilt eine Krankenfahrt mit **Taxi oder Mietwagen bereits als genehmigt**, wenn der Patient eine entsprechende ärztliche Verordnung erhält und eine dieser Voraussetzungen erfüllt:

• Schwerbehindertenausweis mit **aG, Bl oder H**
• **Pflegegrad 4 oder 5**
• **Pflegegrad 3**, wenn zusätzlich eine dauerhafte Beeinträchtigung der Mobilität besteht
• bestimmte Bestandsschutzfälle aus der früheren Pflegestufe 2

➡️ In diesen Fällen muss die Verordnung für eine **Taxi- oder Mietwagenfahrt nicht zusätzlich vor Fahrtbeginn bei der Krankenkasse zur Genehmigung eingereicht werden**.

⚠️ Anders kann es sein, wenn statt Taxi oder Mietwagen ein **Krankentransportwagen (KTW)** mit medizinisch-fachlicher Betreuung benötigt wird.

📄 **Wann ist eine vorherige Genehmigung erforderlich?**

Bei vielen anderen **ambulanten Behandlungen** muss die Krankenkasse die Fahrten vorher genehmigen.

Typische Beispiele sind:

• regelmäßige **Dialysefahrten**
• **Strahlentherapie**
• bestimmte **Chemotherapien bzw. antineoplastische Behandlungen**
• andere langfristige Behandlungsserien, wenn die Erkrankung und Behandlung eine Beförderung medizinisch zwingend erforderlich machen

Hier sollte die Verordnung **vor Beginn der Fahrten bei der Krankenkasse eingereicht und die Genehmigung abgewartet werden**.

❌ **Nicht jede Fahrt ist eine Kassenfahrt**

In der Regel nicht als Krankenfahrt über die Krankenkasse abrechenbar sind beispielsweise:

• Fahrten zur **Kurzzeitpflege nach SGB XI**
• Fahrten nur zum Abholen eines Rezeptes oder einer Verordnung
• Fahrten nur zur Terminvereinbarung oder zum Erfragen eines Befundes
• private Fahrten, auch wenn ein Pflegegrad besteht
• Fahrten, bei denen keine medizinische Notwendigkeit vorliegt

💶 **Wie hoch ist die gesetzliche Zuzahlung?**

2026 beträgt die Zuzahlung grundsätzlich **10 % der Fahrkosten**, mindestens **5 € und höchstens 10 € pro einzelner Fahrt**.

👉 Hin- und Rückfahrt zählen dabei als **zwei einzelne Fahrten**.

🪪 **Wie bekommt man eine Zuzahlungsbefreiung?**

Die Zuzahlungsbefreiung wird **bei der eigenen Krankenkasse beantragt**.

Grundsätzlich müssen Versicherte im Kalenderjahr Zuzahlungen nur bis zu ihrer persönlichen Belastungsgrenze leisten:

• normalerweise **2 % der jährlichen Bruttoeinnahmen zum Lebensunterhalt**
• bei bestimmten schwerwiegend chronisch Erkrankten **1 %**

Wer diese Grenze erreicht, kann bei seiner Krankenkasse eine **Befreiung für den Rest des Kalenderjahres** beantragen. Viele Krankenkassen bieten außerdem die Möglichkeit, die errechnete Belastungsgrenze im Voraus einzuzahlen und anschließend direkt eine Befreiungsbescheinigung zu erhalten.

⚠️ Ein Pflegegrad oder Schwerbehindertenausweis bedeutet **nicht automatisch Zuzahlungsbefreiung**.

Für uns als Beförderungsunternehmen ist die **gültige Befreiungsbescheinigung der Krankenkasse** entscheidend.

📌 **Unser Tipp:**
Verordnung, eventuell notwendige Genehmigung und Befreiungsbescheinigung am besten rechtzeitig prüfen. So lassen sich Unklarheiten bei der Beförderung und Abrechnung vermeiden.

Bei Fragen rund um Krankenfahrten mit Taxi oder Mietwagen helfen wir gerne weiter.

**Taxi & Mietwagen Hartmann – Rheine**

23/08/2026

🚕 Was kostet eigentlich eine Taxifahrt in Rheine?

Bei einer Taxifahrt wird der Preis nicht geschätzt und auch nicht vom Fahrer festgelegt. Innerhalb des Kreises Steinfurt berechnet ihn das geeichte Taxameter nach dem amtlich festgelegten Tarif.

☀️ Montag bis Samstag von 6:00 bis 22:00 Uhr:

• Grundpreis: 4,30 €
• je gefahrenem Kilometer: 2,60 €

🌙 Nachts von 22:00 bis 6:00 Uhr sowie sonn- und feiertags:

• Grundpreis: 4,80 €
• je gefahrenem Kilometer: 2,70 €

Bei mehr als vier Fahrgästen beziehungsweise ausdrücklicher Bestellung eines Großraumtaxis gilt ein erhöhter Grundpreis. Auch Wartezeiten, Stau oder längere Ampelphasen können den endgültigen Fahrpreis beeinflussen.

Sie möchten vorher ungefähr wissen, was Ihre Fahrt kostet? Nennen Sie uns einfach Abholort und Fahrtziel – wir geben Ihnen gerne eine unverbindliche Einschätzung. Maßgeblich bleibt bei Taxifahrten innerhalb des Pflichtfahrgebietes das Taxameter.

Für Fahrten über den Kreis Steinfurt hinaus kann der Preis vor Fahrtbeginn vereinbart werden.

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💳 Bezahlen können Sie bar, mit allen gängigen Karten oder per PayPal.

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22/08/2026

💳 Kartenzahlung? Bei uns selbstverständlich!

Bei Taxi & Mietwagen Hartmann entscheiden Sie selbst, wie Sie bezahlen möchten. Neben Bargeld akzeptieren wir:

✅ Girocard
✅ alle gängigen Debit- und Kreditkarten
✅ Apple Pay und Google Pay
✅ PayPal

Einfach, sicher und bequem – ohne vorher noch einen Geldautomaten suchen zu müssen.

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👥 Fahrten für Einzelpersonen und Gruppen

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Taxi & Mietwagen Hartmann – mobil in Rheine und Umgebung.

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20/06/2026

🎺⚽ HEUTE ABEND IN RHEINE? ⚽🎺

Seid Ihr heute auf einem Schützenfest unterwegs oder verfolgt Ihr das Fußballspiel beim Public Viewing?

Ganz gleich, wo Ihr feiert oder mitfiebert – denkt auch an die Heimfahrt! 🚖

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Gerade nach Veranstaltungen und Fußballabenden ist die Nachfrage oft besonders hoch. Mit der taxi.eu App seid Ihr schnell und unkompliziert mobil.

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Wir wünschen Euch viel Spaß beim Feiern, Anfeuern und einen schönen Abend in Rheine! 🍻⚽🎺

📱🚕 Taxi bequem per App bestellen – jetzt auch in Neuenkirchen!Mit der taxi.eu App erreicht Ihr Taxi & Mietwagen Hartmann...
15/06/2026

📱🚕 Taxi bequem per App bestellen – jetzt auch in Neuenkirchen!

Mit der taxi.eu App erreicht Ihr Taxi & Mietwagen Hartmann weiterhin schnell und unkompliziert – und das jetzt nicht nur in Rheine, sondern auch in 48485 Neuenkirchen.

📍 Verfügbar in:
✅ 48429 Rheine
✅ 48431 Rheine
✅ 48432 Rheine
🆕 48485 Neuenkirchen

Egal ob spontane Fahrt in die Stadt, Krankenfahrt, Bahnhofs- oder Flughafentransfer – mit der taxi.eu App bestellt Ihr Euer Taxi ganz einfach per Smartphone.

Die Vorteile der taxi.eu App:
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✔️ Übersicht über vergangene Fahrten
✔️ Einfache und schnelle Bedienung

🚕 Über die App können aktuell Fahrzeuge für bis zu 6 Personen bestellt werden.

💳 Bei uns könnt Ihr selbstverständlich weiterhin bar sowie mit allen gängigen EC- und Kreditkarten bezahlen. Eine direkte Bezahlung innerhalb der App ist bereits in Vorbereitung.

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Taxi & Mietwagen Hartmann – Service bewegt. Auch digital.

📞 05971 / 791106
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05/06/2026

Adresse

Habichtstrasse 1
Rheine
48429

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