03/06/2026
Recht-Aktuell vom 03.06.2026
heute: Andreas Scheuer und das Mautdebakel!
Das CSU-Projekt Ausländermaut kostete den Steuerzahler Millionen Euro an Schadenersatz.
Eine persönliche Verantwortung gibt es bisher nicht.
Weil Herr Scheuer aber vor dem Untersuchungsausschuss gelogen haben soll,
hat der Fall doch noch ein strafrechtliches Nachspiel.
Wir haben das Ganze einmal kurz zusammengefasst.
Das sind die Details:
1. Das Maut-Debakel
• es war das Prestigeobjekt der CSU, die sog. „Ausländermaut“
• die Konzeption war schon von Herrn Seehofer und Herrn Dobrindt (heute: Innenminister) entwickelt worden
• sie wollte unter Verkehrsminister Andreas Scheuer in Deutschland eine Mautpflicht auf Autobahnen nur für ausländische Autofahrer einführen
• im Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof diese als rechtswidrig und diskriminierend gestoppt
• bereits Ende 2018 hat Scheuer aber die Betreiberverträge unterzeichnet
• sie wurden also schon unterschrieben, obwohl die juristische Klärung vor dem EuGH noch nicht abgeschlossen war
• die Verträge enthielten bereits Klauseln zur Entschädigung für entgangenen Gewinne
•wenn die Maut nicht eingeführt wird, sollten den Betreibern 300-600 Millionen Euro zufließen, ohne dass sie irgendeine Gegenleistung erbringen mussten
• kurz nach dem Urteil wurden die geschlossenen Verträge vom Staat aufgekündigt
• die vorgesehenen Betreiber verlangten Schadenersatz von 560 Millionen Euro
• Scheuer hat die Forderungen zurückgewiesen
2. Schaden für Deutschland (bzw. den Steuerzahler)
• 243 Millionen Euro mussten an Schadenersatz an die einst vorgesehenen PKW-Maut-Betreiberfirmen gezahlt werden
• auf diesen Betrag hat man sich im Rahmen eines Schiedsverfahrens geeinigt
• es kamen nochmals 27 Millionen Euro im Rahmen eines weiteren Schiedsverfahrens hinzu
• die Prozesskosten sollen sich für den Staat auf 21,5 Millionen Euro belaufen
• das macht dann zusammen 291,5 Millionen Euro
3. Konsequenzen für Herrn Scheuer
• bisher: Keine!
• eine persönliche Haftung für das Desaster wurde nicht gesehen
•das Bundesverkehrsministerium gab Ende 2023 bekannt, man verzichte auf eine Klage gegen Herrn Scheuer
• ein Gutachten habe von juristischen Schritten gegen ihn abgeraten
• die Erfolgsaussichten seien zu gering gewesen
noch bis 2021 war er weiter Verkehrsminister
• bis 2024 war er noch im Bundestag
• heute ist er Unternehmensberater, hat mehrere eigene Firmen gegründet
4. Untersuchungsausschuss
• Rücktrittsforderungen wies Herr Scheuer stets zurück
• nach seiner Sichtweise hätten die Betreiber keinen Anspruch auf Schadenersatz
• er habe die Pflicht gehabt, die Maut umzusetzen
•er sollte die Einnahmen für den Staat und den Steuerzahler sichern
• hier soll Herr Scheuer aber bewusste Falschaussagen gemacht haben
• gefragt, ob die Betreiber angeboten haben, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, soll er entgegen seiner tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, er könne sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern bzw. hat es das nach seiner Erinnerung nicht gegeben
• die Manager der Betreiberfirmen behaupten, sie hätten ihm das Angebot konkret gemacht, er aber habe abgelehnt
5. Untreue
• es wurde kein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet
• danach liegt kein ausreichender Tatverdacht für Untreue vor im Zusammenhang mit den Mautverträgen
6. falsche uneidliche Aussage
• bereits im Mai 2022 wird ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet
• im August 2025 erfolgte die Anklage
jetzt hat das Landgericht Berlin die Anklage zugelassen (Az.: 538 KLs 16/25)
• Scheuer wird vorgeworfen, den Untersuchungsausschuss belogen zu haben
• wann der Prozess beginnt, ist noch unklar
• Scheuers Anwalt: „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen.“
• Scheuer selbst nennt die Anklage „politisch motiviert“
• nach § 153 StGB droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
• eine Geldstrafe ist an sich nicht vorgesehen
• bei Reue, Korrektur der Aussage u. ä. ist eine Milderung bis hin zu einer Umwandlung einer Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe möglich….
7. Fazit (natürlich subjektiv)
• dem deutschen Steuerzahler ist ein Schaden von mindestens 291,5 Millionen Euro entstanden(Punkt 2)
• welche weiteren unnötigen Kosten über die Jahre durch Miterbeiter/Behörden/Beauftragte entstanden sind, ist nicht bekannt
• wenn sich das bestätigt, was die Mautbetreiber ausgesagt haben, ist das Geld förmlich mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen worden
• niemand hätte doch privat so gehandelt, wenn es sein eignes Geld gewesen wäre…
• trotz alledem gibt es keinerlei Regress gegenüber Scheuer
• es gibt nicht einmal den Versuch (man hätte zumindest einen Versuch mit einem Teilbetrag starten können, die wenigen tausend Euro Prozesskosten wären bei den Millionen versenkten Steuergeldern auch nicht mehr ins Gewicht gefallen)
• ist es jetzt ein guter Tag, wenn Herr Scheuer strafrechtlich angeklagt wird?
• nach unserer Auffassung: nein bzw. nicht so wirklich
• das Ganze liegt jetzt bereits 6 Jahre zurück
• der dem Staat entstandene Schaden wird mit keinem Cent wieder gut gemacht
• abgesehen davon, dass auch diese Prozess wieder Steuergelder verschlingt
• der Ausgang ist zwar ungewiss, aber wir spekulieren einmal, dass es eher keine Gefängnisstrafe gibt….
Es ist wieder ein brisanter und nur schwer nachzuvollziehender Fall, der mindestens Kopfschütteln auslöst.
Wie seht Ihr das?
Ist dem Recht mit einer eventuell strafrechtlichen Verurteilung Genüge getan?
Wie sind – wie immer- auf Eure Meinungen gespannt.
Dann wünschen wir Euch eine schöne „Rest-Arbeitswoche“!
Eure Rechtsanwälte
Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert
Quellen:
www.zeit.de vom 29.05.2026
www.spiegel.de vom 29.05.2026
www.tagesschau.de vom 29.05.2026
Ostseezeitung vom 30./31.05.2026