Rechtsanwälte Krafczik & Bliefert GbR

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Wir versprechen Ihnen nicht das Blaue vom Himmel, wir versprechen Ihnen aber, dass wir Ihren Fall mit vollem Einsatz bestmöglich bearbeiten werden. Seit vielen Jahren sind wir bereits gemeinsam beruflich verbunden und starten nun in neuer Besetzung durch.

03/06/2026

Recht-Aktuell vom 03.06.2026

heute: Andreas Scheuer und das Mautdebakel!

Das CSU-Projekt Ausländermaut kostete den Steuerzahler Millionen Euro an Schadenersatz.
Eine persönliche Verantwortung gibt es bisher nicht.
Weil Herr Scheuer aber vor dem Untersuchungsausschuss gelogen haben soll,
hat der Fall doch noch ein strafrechtliches Nachspiel.
Wir haben das Ganze einmal kurz zusammengefasst.


Das sind die Details:


1. Das Maut-Debakel

• es war das Prestigeobjekt der CSU, die sog. „Ausländermaut“
• die Konzeption war schon von Herrn Seehofer und Herrn Dobrindt (heute: Innenminister) entwickelt worden
• sie wollte unter Verkehrsminister Andreas Scheuer in Deutschland eine Mautpflicht auf Autobahnen nur für ausländische Autofahrer einführen
• im Juni 2019 hat der Europäische Gerichtshof diese als rechtswidrig und diskriminierend gestoppt
• bereits Ende 2018 hat Scheuer aber die Betreiberverträge unterzeichnet
• sie wurden also schon unterschrieben, obwohl die juristische Klärung vor dem EuGH noch nicht abgeschlossen war
• die Verträge enthielten bereits Klauseln zur Entschädigung für entgangenen Gewinne
•wenn die Maut nicht eingeführt wird, sollten den Betreibern 300-600 Millionen Euro zufließen, ohne dass sie irgendeine Gegenleistung erbringen mussten
• kurz nach dem Urteil wurden die geschlossenen Verträge vom Staat aufgekündigt
• die vorgesehenen Betreiber verlangten Schadenersatz von 560 Millionen Euro
• Scheuer hat die Forderungen zurückgewiesen


2. Schaden für Deutschland (bzw. den Steuerzahler)

• 243 Millionen Euro mussten an Schadenersatz an die einst vorgesehenen PKW-Maut-Betreiberfirmen gezahlt werden
• auf diesen Betrag hat man sich im Rahmen eines Schiedsverfahrens geeinigt
• es kamen nochmals 27 Millionen Euro im Rahmen eines weiteren Schiedsverfahrens hinzu
• die Prozesskosten sollen sich für den Staat auf 21,5 Millionen Euro belaufen
• das macht dann zusammen 291,5 Millionen Euro


3. Konsequenzen für Herrn Scheuer

• bisher: Keine!
• eine persönliche Haftung für das Desaster wurde nicht gesehen
•das Bundesverkehrsministerium gab Ende 2023 bekannt, man verzichte auf eine Klage gegen Herrn Scheuer
• ein Gutachten habe von juristischen Schritten gegen ihn abgeraten
• die Erfolgsaussichten seien zu gering gewesen
noch bis 2021 war er weiter Verkehrsminister
• bis 2024 war er noch im Bundestag
• heute ist er Unternehmensberater, hat mehrere eigene Firmen gegründet


4. Untersuchungsausschuss

• Rücktrittsforderungen wies Herr Scheuer stets zurück
• nach seiner Sichtweise hätten die Betreiber keinen Anspruch auf Schadenersatz
• er habe die Pflicht gehabt, die Maut umzusetzen
•er sollte die Einnahmen für den Staat und den Steuerzahler sichern
• hier soll Herr Scheuer aber bewusste Falschaussagen gemacht haben
• gefragt, ob die Betreiber angeboten haben, die Verträge erst nach der EuGH-Entscheidung zu unterzeichnen, soll er entgegen seiner tatsächlichen Erinnerung angegeben haben, er könne sich an ein solches Verschiebungsangebot nicht erinnern bzw. hat es das nach seiner Erinnerung nicht gegeben
• die Manager der Betreiberfirmen behaupten, sie hätten ihm das Angebot konkret gemacht, er aber habe abgelehnt

5. Untreue

• es wurde kein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Berlin eingeleitet
• danach liegt kein ausreichender Tatverdacht für Untreue vor im Zusammenhang mit den Mautverträgen


6. falsche uneidliche Aussage

• bereits im Mai 2022 wird ein Ermittlungsverfahren von der Staatsanwaltschaft Berlin wegen des Verdachts der Falschaussage eingeleitet
• im August 2025 erfolgte die Anklage
jetzt hat das Landgericht Berlin die Anklage zugelassen (Az.: 538 KLs 16/25)
• Scheuer wird vorgeworfen, den Untersuchungsausschuss belogen zu haben
• wann der Prozess beginnt, ist noch unklar
• Scheuers Anwalt: „Herr Scheuer ist zuversichtlich, dass seine Unschuld bestätigt wird. Dafür wird er kämpfen.“
• Scheuer selbst nennt die Anklage „politisch motiviert“
• nach § 153 StGB droht eine Freiheitsstrafe von 3 Monaten bis zu 5 Jahren
• eine Geldstrafe ist an sich nicht vorgesehen
• bei Reue, Korrektur der Aussage u. ä. ist eine Milderung bis hin zu einer Umwandlung einer Bewährungsstrafe in eine Geldstrafe möglich….


7. Fazit (natürlich subjektiv)

• dem deutschen Steuerzahler ist ein Schaden von mindestens 291,5 Millionen Euro entstanden(Punkt 2)
• welche weiteren unnötigen Kosten über die Jahre durch Miterbeiter/Behörden/Beauftragte entstanden sind, ist nicht bekannt
• wenn sich das bestätigt, was die Mautbetreiber ausgesagt haben, ist das Geld förmlich mit vollen Händen aus dem Fenster geworfen worden
• niemand hätte doch privat so gehandelt, wenn es sein eignes Geld gewesen wäre…
• trotz alledem gibt es keinerlei Regress gegenüber Scheuer
• es gibt nicht einmal den Versuch (man hätte zumindest einen Versuch mit einem Teilbetrag starten können, die wenigen tausend Euro Prozesskosten wären bei den Millionen versenkten Steuergeldern auch nicht mehr ins Gewicht gefallen)
• ist es jetzt ein guter Tag, wenn Herr Scheuer strafrechtlich angeklagt wird?
• nach unserer Auffassung: nein bzw. nicht so wirklich
• das Ganze liegt jetzt bereits 6 Jahre zurück
• der dem Staat entstandene Schaden wird mit keinem Cent wieder gut gemacht
• abgesehen davon, dass auch diese Prozess wieder Steuergelder verschlingt
• der Ausgang ist zwar ungewiss, aber wir spekulieren einmal, dass es eher keine Gefängnisstrafe gibt….


Es ist wieder ein brisanter und nur schwer nachzuvollziehender Fall, der mindestens Kopfschütteln auslöst.
Wie seht Ihr das?
Ist dem Recht mit einer eventuell strafrechtlichen Verurteilung Genüge getan?
Wie sind – wie immer- auf Eure Meinungen gespannt.

Dann wünschen wir Euch eine schöne „Rest-Arbeitswoche“!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:

www.zeit.de vom 29.05.2026
www.spiegel.de vom 29.05.2026
www.tagesschau.de vom 29.05.2026
Ostseezeitung vom 30./31.05.2026

30/05/2026

Recht-Aktuell vom 30.05.2026

Der Juni des Jahres bringt eine Vielzahl neuer Gesetze und Regelungen mit sich.
Es betrifft dieses Mal u.a. den auslaufenden Tankrabatt, den Online-Widerrufsbutton, die Organspende, die Rentenerhöhung und die geplante XXL-Rentenreform.

Das sind die Details:


1. Organspende

• ab dem 01.06.2026 steigen die Chancen, eine Spenderniere zu erhalten
• bisher kam bei einer Lebendspende nur eine nahestehende Person in Betracht
• z.B. Ehepartner, Geschwister oder Lebensgefährte
• eine Organtransplantation war aber oftmals nicht möglich, weil Spender und Empfänger verschiedene Blutgruppen hatten
• nunmehr hilft die Einführung der sog. Überkreuz-Spende
• so werden zwei Spenderpaare zusammengebracht, die „über Kreuz“ spenden
• künftig ist auch eine anonyme Lebendspende an eine nicht bekannte Person erlaubt
• der Spender hat aber keinen Einfluss darauf, wer das Organ erhält
• Ziel: Reduzierung der langen Wartezeit auf eine Spenderniere


2. Widerrufsbutton

• ab 19.06.2026 wird für Online -Anbieter der Widerrufsbutton für Verbraucher eingeführt
• das gilt für alle Plattformen des Einzelhandels, auf denen Verträge per „klick“ geschlossen werden können
• also z.B. für Web-Shops, Streaming-Abos, Online-Kurse, Finanz- und Versicherungsdienstleistungen
• Ziel: Vereinfachung des Widerrufsprozesses
genau so schnell, wie der Vertrag geschlossen wird, soll er auch widerrufen/beendet werden können
• wer also vorschnell, überstürzt oder irrtümlich einen Vertrag geschlossen hat, kann ihn so noch vereinfachter in der 14-Tagesfrist widerrufen
• per Klick muss sich eine separate Seite öffnen, auf der die Angaben zum Vertrag gemacht werden und der Widerruf bestätigt wird
• nach Zugang des Widerspruchs beim Anbieter erhaltet Ihr eine elektronische Eingangsbestätigung
• damit ist der Eingang des Widerspruchs nachgewiesen
• für Verträge bzw. Geschäfte zwischen Unternehmen gilt das Ganze nicht


3. Rente

• die Rentenerhöhung greift an sich erst zum 01.07.2026
• die Rentenanpassungsmitteilungen erfolgen aber bereits ab Mitte Juni bis Ende Juli
• wer bereits bis März 2004 in Rente war, erhält die Rente im Voraus , also schon Ende Juni
• bei späterem Rentenbeginn wird die erhöhte Rente in der Regel Ende Juli gezahlt
• die Steigerung beträgt 4,24 %
• für eine Standardrente bei durchschnittlichem Verdienst und 45 Beitragsjahren bedeutet das ein monatliches Plus von 77.85 € (laut Arbeitsministerium)
• bei 1000 € Rente sind es z.B. 42,40 € mehr


4. Reformpaket

• für den 30.06.2026 hat die Merz-Regierung (endlich) ein XXL-Reformpaket angekündigt
• nach dem ausgefallenen Herbst der Reformen (2025) soll es nun der Sommer der Reformen werden
• es soll weitreichende Änderungen bei Rente, Einkommenssteuer, Arbeitsmarkt und Pflege geben
• diskutiert werden bei der Rente u.a. Renteneintrittsalter, das Rentenniveau und die Einbeziehung der Beamten
• das gesamte Paket soll noch vor der parlamentarischen Sommerpause geschnürt werden
• fest steht aber schon jetzt, dass die eigentliche Gesetzgebung erst ab September 2026 anläuft
• es muss dann also den Bundestag und den Bundesrat passieren
• Gesetzeskraft wird das Ganze also frühestens im Herbst/Spätherbst 2026 bekommen….


5. Asylverfahren

• ab dem 12.06.2026 wird das Gemeinsame Europäische Asylsystem (GEAS) eingeführt
• damit sollen die Asylverfahren europaweit schneller, einfacher und einheitlicher werden
• Ziel: Vermeidung von Doppelanträgen und Entlastung der Kommunen


6. Honig

• ab dem 14.06.2026 müssen auf jedem Honigglas alle Ursprungsländer angegeben werden
• hinzu kommt die Prozentangabe nach jeweiliger Menge
• nicht mehr ausreichend sind die bisherige Angabe: „Mischung aus EU- und Nicht-EU-Ländern“
• Gläser, die vor dem Stichtag nach alten Regeln abgefüllt wurden, dürfen aber weiter verkauft werden
• Ziel: Verbraucher sollen genau nachvollziehen, woher der Honig tatsächlich kommt


7. Tankrabatt

• dieser läuft zum 30.06.2026 wieder aus
• die bisherigen bekannten „Vergünstigungen“ fallen dann nach genau 2 Monaten wieder weg
• die hohen Spritpreise im Zuge des Iran-Krieges sollten befristet durch Steuersenkungen reduziert werden
• ein Ende des von den USA begonnenen Iran-Krieges ist nicht erkennbar…
• erneute Preissteigerungen dürften damit wieder bevorstehen
• es sieht derzeit auch nicht mehr nach einer bereits diskutierten Verlängerung des Tankrabatts aus
• Herr Schnieders (Bundesverkehrsminister) : „Der Staat kommt irgendwann an die Grenze seiner Möglichkeiten.“


8. MMS

• die MMS wird zum 30.06.2026 endgültig abgeschaltet
• sie galt mal als Nachfolger und Weiterentwicklung der klassischen SMS
• die Funktion ist aber durch andere Messenger-Dienste längst abgelöst
• u.a. durch WhatsApp, Telegram usw.


9. Wichtige Termine

• 01.06.2026: Internationaler Kindertag
• 11.06.2026: die Fußball WM startet in den USA,
Kanada und Mexiko
• 14.06.2026: 1. Spiel unserer Mannschaft:
Deutschland: Curacao
• 21.06.2026: Sommeranfang (Mittsommernacht
= längster Tag des Jahres)
• 26.06.2026: die ersten Bundesländer starten
schon in die Sommerferien:
Rheinland-Pfalz, Hessen, Saarland
• 30.06.2026: das XXL Reformpaket für
Deutschland soll verkündet werden


Damit solltet Ihr über auch wieder rechtssicher durch den Juni des Jahres kommen.
Fest steht aber schon jetzt , dass der Juni innenpolitisch sehr spannend wird.
Sobald es hier Neues zu vermelden gibt, werden wir berichten.

Wir wünschen Euch erst einmal ein schönes sonniges und erholsames Wochenende!


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

23/05/2026

Recht-Aktuell vom 23.05.2026

Heute: Das „neue“ Heizungsgesetz!

Das Bundeskabinett hat es bereits beschlossen.
Das alte Heizungsgesetz ist dann Geschichte, das „neue“ soll wieder alle fossilen Heizarten ermöglichen.
Jetzt baut man aber eine Biotreppe ein.
Das alles hört sich kompliziert an. Das ist es auch!
Wir haben das Ganze einmal untersucht. Ist es der große Wurf der Regierung?
Erreichen wir damit die vereinbarten Klimaziele?


Das sind die Details:


1. Eckpunkte des neuen Heizungsgesetzes

• Name: Gesetz zur Einsparung von Energie und zur Modernisierung der Wärmeversorgung in Gebäuden
• Abkürzung: GModG
• es wurde am 13.05.2026 vom Bundeskabinett beschlossen
• der Entwurf bzw. die neuen Vorgaben umfassen 166 Seiten
• künftig darf wieder jede beliebige Heizungsart installiert werden
• das ist dann auch noch nach 2045 möglich
• also auch konventionelle Heizkessel, die mit Erdgas oder Heizöl betrieben werden
• die bisherige Vorgabe, Heizungen künftig zu 65 % mit erneuerbaren Energien zu betreiben, ist ersatzlos gestrichen
• „der Eigentümer hat wieder Entscheidungsfreiheit, welche Heizungsoption er wählen möchte..“
• neu ist eine eingebaute „Biotreppe“
• verantwortlich für das neue Gesetz ist Bundesministerin für Wirtschaft und Energie Katharina Reiche


2. Was bedeutet die „Biotreppe“?

• diese startet erst 2029
• dann ist prozentual ein verpflichtender Anteil erneuerbarer Energien mit einzubauen
• 2029 beträgt der Anteil 10%, 2030: 15%, 2035: 30% und 2040: 60%
• wer also einen neuen Kessel einbaut, muss mit seinem Versorger einen entsprechenden Vertrag über die Belieferung mit Bio-Heizstoffen schließen
• dazu kommt ab 2028 eine sog. „Grüngas- /Grünheizöl-Quote“
• das heißt, dass allen fossilen Brennstoffen ein grüner Anteil beigemischt werden soll
• die Eckpunkte hierzu sollen noch folgen, der Anteil soll aber nur bei 1 % liegen
• was dann der fossilen Energie beigemischt wurde, lässt sich auf die Biotreppe anrechnen


3. Was ist eigentlich mit dem Klimaschutz?

• Deutschland hat immer noch das Ziel, 2045 klimaneutral zu sein
• das ist im Koalitionsvertrag vereinbart
• im Gesetzesentwurf heißt es dazu: „Die Klimaschutzziele gelten..“
• die Regierung scheint selbst Bedenken zu haben, denn schon jetzt heißt es, das das Gesetz im Hinblick auf die Klimaschutzziele im Jahr 2030 evaluiert wird
• das bedeutet, dass das Gesetz also wieder verändert werden kann


4. Das Statement von Frau Reiche vor der Presse am 13.05.2026 im Wortlaut:

„Vielen Dank, vielen Dank für ihr Interesse.
Das Gebäudemodernisierungsgesetz wird das alte Heizungsgesetz ersetzen.
Wir schaffen damit Investitionssicherheit.
Wir schaffen Planungssicherheit.
Wir ermöglichen Technologieoffenheit und Flexibilität bei der Heizungswahl.
Die starre 65% erneuerbaren Quote entfällt.
Die Zwangsberatung entfällt.
Der erzwungene Heizungsaustauch oder ein Verbot entfällt.
Dafür gibt es maßgeschneiderte Lösungen, die Hausbesitzer, die Vermieter in ihre Häuser einbauen können.“


5. Meinungen zum neuen Heizungsgesetz

• Umweltverband BUND: „Tiefpunkt in der bundesdeutschen Klimapolitik und treibt die Heizkosten in die Höhe.“
• Nationaler Normenkontrollrat: dieser Gesetzesentwurf ist „eines der handwerklich schwächsten und praxisfernsten Vorhaben, die dem Nationalen Normenkontrollrat in den vergangenen Jahren vorgelegt wurden.“
• …und weiter: „der Text sei in weiten Teilen kaum verständlich“
• Deutsche (Industrie- und Handelskammer): „Auch bei zentralen Praxisfragen fehlt es an Klarheit, etwa zur Kostenverteilung zwischen Mietern und Vermietern, zu Nachweispflichten, zur Abrechnungssystematik….“
• Klimaunion (Zusammenschluss von klimaschutzengagierten CDU/CSU-Mitgliedern): der Entwurf ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit verfassungswidrig


6. Ein Blick zu unseren Nachbarn

• Schweden: bereits seit der Ölkrise 1973 hat Schweden systematisch auf Fernwärme und Wärmepumpen umgestellt (vor über 50 Jahren!)
• Dänemark: hat den Einbau von Gasheizungen in Neubauten bereits seit 01.01.2013 verboten und setzt europaweit Maßstäbe bei großflächiger Fernwärmeversorgung (oft aus Geothermie oder Biomasse)
• Norwegen: beheizt fast alle Neubauten und auch ein Großteil des vorhandenen Bestands mit Wärmepumpen, unterstützt durch fast 100 % Strom aus Wasserkraft
• in allen 3 Ländern ist früh auf hohe CO²-Steuern gesetzt wurden
• dazu wurde der Ausbau erneuerbarer Energien konsequent subventioniert
• somit spielen im Gebäudesektor fossile Brennstoffe kaum noch eine Rolle


7. Wie geht es mit dem neuen Gesetz weiter?

• geplant war, dass es am 01.07.2026 in Kraft tritt
das wird wohl nichts mehr ☹
• der Bundestag hat die Juli-Frist gekippt
• der „neue“ Zeitplan sieht jetzt den 01.11.2026 vor
• Grund hierfür dürfte die Sommerpause sein
• es heißt jetzt, dass es „zwischen Juni und September“ im Bundestag beraten wird
• …und im Oktober dann im Bundesrat


8. Fazit

• die Union hatte das Ziel, das ungeliebte alte „Habecksche“ Gesetz unbedingt abzuschaffen
• das neue Gesetz schafft zwar neue Regeln, aber offenbar noch mehr Unsicherheiten
• habt Ihr alles verstanden? (wir jedenfalls nicht)
• vor allem wird aber noch mehr Bürokratie geschaffen
• unklar ist für uns auch wie man für das jetzt vorliegende Ergebnis mehr als 1 Jahr benötigt
• es enthält doch im Prinzip nur die Botschaft: Heizt doch einfach, womit Ihr wollt
• das blumige Statement der Frau Reiche hierzu könnt Ihr im Netz gern nachhören (aber Achtung, der Text, die Wörter und Silben werden relativ emotionslos stakkatoartig vorgetragen bzw. vorgelesen)
• dann baut man noch „als Alibi“ eine „Biotreppe“ ein, ist von dieser wohl selbst nicht so sehr überzeugt, denn man will das Ganze in 4 Jahren schon wieder überarbeiten
• diese Beimischung ist wenig überzeugend und wohl eher ein Ablenkungsmanöver, denn Verschlechterungen beim Klimaschutz werden in Kauf genommen
• die Klimaziele können so sicher nicht erreicht werden, es könnte praktisch das Aus bedeuten
der Klimaschutz steht derzeit nicht bei jedem ganz oben auf der Prioritätenliste (auch nicht bei der Regierung), aber eine Verantwortung für unsere Kinder und Nachfahren haben wir dennoch!
• warum man noch weitere 6 Monate wahrscheinlich braucht, bis das Gesetz in Kraft tritt, ist gar nicht mehr verständlich
• es scheint schlecht gemacht oder schlecht vorbereitet
• über den Tellerrand nach Nordeuropa hat man jedenfalls nicht geschaut
• fortschrittlich oder modern geht sicher anders
• ob das, was hier derzeit geplant ist, ohnehin vor dem Verfassungsgericht einer Überprüfung standhält, wagen wir zu bezweifeln



Dann solltet Ihr auch in Bezug auf das neue Heizungsgesetz auf den aktuellen Stand gebracht sein.
Wie ist Eure Meinung dazu? Wie wichtig ist für Euch der Klimaschutz?

Nun wünschen wir Euch ein erholsames langes Wochenende und ein schönes Pfingstfest.


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert



Quellen:

Süddeutsche Zeitung 15.05.2026
www.br24.de vom 22.05.2026
www.tagesschau.de vom 06.05.2026/14.05.2026
Frankfurter Rundschau vom 19.05.2026
www.merkur.de vom 20.05.2026

16/05/2026

Recht-Aktuell vom 16.05.2026

heute: Die Gesundheitsreform!?

Die Bundesregierung hat das größte Sparpaket für die gesetzlichen Krankenkassen seit 20 Jahren beschlossen.
Wir haben die wesentlichen Eckpunkte für Euch zusammengefasst.
Aber ist das ausreichend? Ist das der große Wurf?
Ist das die angekündigte große Reform?
Warum werden z. B. die Anzahl von 93 Kassen nicht reduziert? Warum sind die Vorstandsgehälter so üppig?
Wir haben das Ganze komplizierte Geflecht einmal etwas „durchleuchtet“ und auch einige Spar-Vorschläge parat!


Das sind die Details:


I. Die wesentlichen Eckpunkte der geplanten Gesundheitsreform (Kurzform)


1. Weniger Geld im System

• der Staat reduziert seinen regulären Zuschuss an die Krankenkassen um 2 Milliarden Euro pro Jahr
• im Gegenzug fließen nur 250 Millionen € zweckgebunden für bestimmte Verbesserungen, die nicht zur Schließung der Finanzierungslücke genutzt werden dürfen
• bei weniger Einnahmen müssen also im Ergebnis die Versicherten die Kosten tragen


2. Kosten für Bürgergeldempfänger

• 12 Milliarden Euro betragen die Krankenkassen-Kosten der Bürgergeldempfänger
• diese werden weiter größtenteils von den Beitragszahlern getragen
• sie werden also nur teilweise aus Steuereinnahmen übernommen
• der Bund zahlt pro Bürgergeldempfänger pauschal 144 € im Monat
• es müssten aber 311 € im Monat sein, diese Differenz – also die genannten 12 Milliarden - zahlen die Versicherten


3. Einschränkung der Mitversicherung

• ab 2028 wird die kostenlose Mitversicherung des Ehepartners ohne eigenes Einkommen im wesentlichen aufgehoben
• sie ist nur noch dann kostenlos möglich, wenn der mitversicherte Ehepartner ein Kind bis zu 7 Jahren oder pflegebedürftige Angehörige betreut
• für alle Anderen wird ein Beitragszuschlag von 2,5 % des Einkommens des Hauptversicherten erhoben
• bei einem Bruttogehalt von 3.000 € Brutto kommen 75 € hinzu, bei 5.000 € dann 125 €


4. Zuzahlungen

• ab 2027 steigen die Zuzahlungen für Medikamente, Heilmittel und Krankenhausaufenthalte um bis zu 50 %
• die Kosten betragen dann künftig 7,50 € bis 15 € pro Leistung


5. Beitragsbemessungsgrenze

• sie steigt ab 2027 um 300 € auf ca. 6.100 €
• damit müssen Besserverdienende höhere Beiträge zahlen
• ein Wechsel in die private Krankenversicherung soll dann erst ab 81.000 € Jahreseinkommen möglich sein


6. Krankengeld

• es soll möglich werden, Beschäftigte zu 25%, 50% oder 75% krankzuschreiben
• bei der sog. Teilkrankschreibung kann man bei längerer Krankheit teilweise arbeiten
• soll insbesondere dem Homeoffice zugute kommen
• Arzt und Arbeitgeber müssen aber zustimmen
• die abgeleisteten Stunden werden normal vergütet und nur für die Zeit, in der man dann krank ist, gibt es Krankengeld
• finanziell liegt die Teil-Krankschreibung damit zwischen vollen Einkommen und dem reinen Krankengeld


7. Zahnersatz

• der Festzuschuss der Krankenkassen sinkt von 60 % auf 50%


8. Einheitsvergütung für kieferorthopädische Leistungen

• Krankenkassen sollen bei Zahnspangen und anderen kieferorthopädischen Behandlungen mehr Kontrolle bekommen
• Ziel: es soll weniger gemacht werden, die Leistungen sollen aber besser werden


9. Leistungskürzung

• homöopathische Leistungen werden nicht mehr übernommen
• keine Erstattung mehr von Cannabisblüten
• die allgemeine mögliche Hautkrebs-Vorsorge (Hautkrebs-Screening) alle 2 Jahre entfällt
• sie ist nur noch auf Risikofälle beschränkt


10. Zweitmeinung

• zur Vermeidung unnötiger Operationen wird es verpflichtend, eine ärztliche Zweitmeinung einzuholen
• gilt insbesondere für teure oder häufige Operationen
• u.a. Knie, Hüfte, Wirbelsäule, Schulter ….


11. Ausgabenbegrenzung

• die Ausgaben für Kliniken, Ärzte und werden an die Einnahmen der Kassen gekoppelt
• Ziel: Fehlanreize zu vermeiden und Ausgaben in den Griff zu bekommen
• Führungskräftevergütungen sollen gedeckelt werden


12. Steuererhöhungen

• Tabaksteuer wird angehoben
• Alkoholsteuer wird steigen
• Zuckersteuer auf Softdrinks/zuckergesüßte Getränke wird 2028 eingeführt
• diese Zuckersteuer soll jährlich 450 Millionen Euro einbringen


II. Ziel und Ergebnis der Gesundheitsreform

• 16,3 Milliarden Euro (statt geplanter 20 Milliarden Euro) sollen 2027 so eingespart werden
• das drohende Defizit soll aufgefangen werden
• unkontrollierte Beitragserhöhungen sollen gestoppt werden
• Krankenkassen sollen entlastet werden
• Beiträge sollen stabil gehalten werden
• das gelingt insbesondere durch Umverteilung der Kosten
• so wird ein Teil eingespart
• ein Teil trägt der Staat
• ein wachsender Anteil wird von den Versicherten selbst getragen
• zusammengefasst: höhere Beiträge, steigende Zuzahlungen, weniger Leistungen!
•Herr Merz: die Beiträge müssten nun auf längere Zeit nicht steigen



III. (Nicht nur unsere) Sparvorschläge


1. Reduzierung der Anzahl der Krankenkassen

• Deutschland hat immer noch 93 Krankenkassen
• 93 Kassen zählen derzeit 74,6 Millionen Versicherte
• die Krankenkassen nehmen jährlich 350 Milliarden Euro von den Versicherten ein
• die Leistungen aller Kassen sind im wesentlichen gleichartig
• Vorschlag: Reduzierung der Kassen auf 3 bis 5 (manche schlagen sogar nur Eine vor)
• die Anzahl kann per Gesetz durch den Gesetzgeber, also den Bundestag reduziert werden
• das wäre doch dann eine richtige Reform!
• so könnten erhebliche Verwaltungskosten eingespart werden
• diese beliefen sich 2024 auf 12,63 Milliarden Euro
• der sog. „Wasserkopf“ muss zwingend verkleinert werden


2. Die Vorstandsgehälter 2025

• eine kleine Auswahl der Gehälter der Krankenkassen-Chefs:
—> 409.874,97 € -Techniker Krankenkasse (z.B.: pro Monat: 34.156 €)
—> 376.559,80 € - AOK Niedersachsen
—> 367.779,03 € - DAK Gesundheit
—> 315.075,03 € - AOK Baden Württemberg (z.B.: pro Monat: 25.256 €)
—> 367.662,00 € - BARMER
—> 355,437,00 € - IKK classic
—> 351,323,95 €. - SBK (z.B.: pro Monat: 29.256 €)
• die erheblichen Bezüge dieser KK sind trotz klammer Kassen und Krisen durchschnittlich zwischen 2,5 -6 % zum Vorjahr angestiegen
• nur mal zum Vergleich: die 4 Topverdiener haben ein höheres Einkommen als Herr Merz (360.000€)
• alle Kassenchefs zusammen verdienen 30 Millionen Euro
• 30.000000 €: 93= 322.580 €
• wenn nur 3 Kassen bleiben würden wäre das eine Sofort-Ersparnis von ca. 29 Millionen Euro im Jahr (aber nur, wenn das Gehalt so hoch bleiben würde)
• es darf die Frage gestellt werden, ob diese Gehälter noch „im Rahmen“ sind
• die Aufsicht führenden Ministerien könnten, wenn der politische Wille da wäre, einschreiten


3. Die Verwaltungskosten

• im Jahr 2024 beliefen sich die Kosten aller Krankenkassen auf ca. 13 Milliarden Euro
• allein auf die Gehälter für die Mitarbeiter entfallen hiervon ca. 85,5 %
• die Kassen haben ca. 132.000 Vollstellen“ wenn also ca. 90 Kassen wegfallen würden, müsste natürlich die Mehrarbeit aufgefangen werden
• trotzdem dürfte es - gerade wegen der technischen Entwicklungen (Digitalisierung, KI usw.) ein erhebliches Einsparpotential bestehen (auch wenn die KK davon nichts wissen wollen)



IV. Fazit (subjektiv)

• dass so eine geplante Reform eine schwierige komplizierte Aufgabe ist, liegt auf der Hand und ist auch uns bewusst
• die jetzige Regierung hat die Untätigkeit der vergangenen 20 Jahre „auszubaden“
• aber sie muss sich auch daran messen, dass der groß angekündigte Herbst der Reformen kommen sollte (gemeint war aber das Jahr 2025)
• es ist schon kaum nachvollziehbar/prüfbar, warum so viele Milliarden fehlen sollen
• genau so wenig ist prüfbar von uns, ob tatsächlich diese Milliarden eingespart werden nur durch die geplanten Maßnahmen
• so schwer die Maßnahmen an sich schon zu verstehen sind, so unklar ist das tatsächliche Einsparpotential
• zu beachten ist sicher auch, dass bei jeder geplanten Einsparung/Reduzierung natürlich Gegenwind von allen Seiten kommt (starker Lobbyismus, Pharmaindustrie, Apotheken, Kliniken.…)
• trotzdem sind doch dann aber die Lasten zumindest auf allen Schultern zu verteilen, damit die „Reform“ auch überzeugend ist
• nach dem jetzigen Entwurf tragen den erheblichen Anteil die Versicherten
warum diese auch noch die Kosten für die Bürgergeldempfänger von 12 Milliarden Euro aufbringen müssen, ist nicht mehr zu verstehen
• es dürfte sogar unzulässig sein
• der Staat hat das Geld für versicherungsfremde Leistungen haben
• allein der Hinweis auf leere Haushaltskassen rechtfertigt keine Zweckentfremdung der Versicherungsbeiträge
• der Staat stopft diese Haushaltslücke auf Kosten der Beitragszahler
• der DAK-Chef Storm empfindet z.B. die Reform als „unerträgliche Provokation“ – gleiches empfinden wir bei den Gehältern angesichts angeblich klammer Kassen!
• eine Reform, die ihren Namen auch verdient, muss doch dazu führen, dass derartige Kosten vom Staat übernommen werden
• die Anzahl der Kassen muss reduziert werden, was – siehe oben – zu erheblichen Einsparungen führen würde
• jetziges Ziel ist es nur noch, die Beiträge zumindest stabil zu halten
• ob das überhaupt dauerhaft gelingt, wird zum Teil bereits in Frage gestellt
• Ziel sollte es bei einer richtigen Reform doch sein, die Beiträge zu reduzieren
• aber Frau Warken: Die Reform sei „sozialverträglich und belastet niemanden über Gebühr“…- wir haben da so unsere Zweifel
• Anfang Juli soll das Gesetz dann fertig sein, dann muss der Bundestag es beschließen
• dann muss es noch den Bundesrat passieren
wenn alles glatt läuft, soll es Anfang 2027 in Kraft treten
• dann sind wir mal gespannt und wir werden berichten…

So, dann sind wir – wie immer - gespannt, wie Ihr zu der geplanten Reform steht?
Sind die geplanten Maßnahmen ausreichend?
Was sagt Ihr dazu, dass die Versicherten die 12 Milliarden für die Bürgergeldempfänger aufbringen müssen?
Bei aller Brisanz und Emotion, bitten wir um eine angemessenen Wortwahl!


Dann bleibt uns nur noch, Euch ein entspanntes und schönes Wochenende zu wünschenQ


Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert


Quellen:
www.bkk-dachverband.de vom 28.07.2025
www.frankfurterrundschau.de vom 28.04.2026
www.krankenkassen.de vom 01.03.2026
www.tagesschau.de vom 30.03.2026, 29.04.2026
www.br24.de vom 22.04.2026
www.welt.de vom 29.04.2026
www.frankfurterallgemeine.de vom 29.04.2026
www.chip30.de vom 05.05.2026
www.ntv.de vom 14.05.2026
Süddeutsche Zeitung vom 02./03., 04.05.,09./10.05.2026

13/05/2026

Recht-Aktuell vom 13.05.2026


Die Entlastungsprämie von 1000 Euro kommt……NICHT!
Der Bundesrat versagt dem Beschluss des Bundestages die Zustimmung.
Von Blamage, Desaster und herber Niederlage für die Koalition ist die Rede.
Stimmt das und wie ist das alles zustande gekommen?
Wir haben das Ganze einmal unter die Lupe genommen.


Das sind die Details:

I. Das Verfahren zur Entlastungsprämie


1. Bundesregierung

• am 14.04.2026 beschließt sie genau 2 Maßnahmen
• zum einen den „Tankrabatt“ von bis zu 17 Cent
• zum anderen die Entlastungsprämie
• Arbeitgeber dürfen danach dem Arbeitnehmer 1.000 € steuerfrei zahlen
• der Gesetzentwurf wird in den Bundestag eingebracht


2. Bundestag

• am 24.04.2026 beschließt dieser diese Entlastungsprämie
• die Entlastungsprämie wird also als Bundesgesetz beschlossen


3. Bundesrat

• am 08.05.2026 hat dieser aber die Zustimmung versagt
• das Projekt bzw. das Verfahren ist damit gescheitert
• die Entlastungsprämie kommt nicht


II. Der Bundesrat – wie funktioniert der eigentlich?

• dieser hat 69 Gesamtstimmen und damit 69 Mitglieder
• er setzt sich aus den 16 Bundesländern zusammen
• jedes Bundesland hat mindestens 3 Stimmen
• je bevölkerungsreicher das Land, desto mehr Stimmen gibt es, aber maximal 6
• so hat z.B. Mecklenburg-Vorpommern 3 und Bayern 6 Stimmen
• die Mitglieder müssen jeweils Mitglieder der Landesregierung sein
• jedes Bundesland kann seine Stimme aber nur einheitlich abgeben
• nur wenn eine Mehrheit einem Gesetz zustimmt, dann kommt es zustande und tritt in Kraft


III. Die Entscheidung des Bundesrats zu Entlastungsprämie

• nur 4 von 16 Bundesländern haben zugestimmt
• es waren nur die 4 von der SPD geführten Länder Bremen, Hamburg, Niedersachsen und das Saarland
• kein einziges der von der CDU/CSU geführten Länder haben ihre Zustimmung erteilt
• auch nicht Bayern unter Herrn Söder (der es ja für die Regierung noch mit beschlossen hat)
• Hauptgrund war, dass die geringeren Steuereinnahmen die Länder hauptsächlich getroffen hätte
• nach dem Motto: der Bund denkt sich etwas aus und die Länder sollen es ausbaden


IV. Die Reaktionen in der Politik

• Frau Schwesig: rät der Regierung, die Prämie „vom Tisch zu nehmen und lieber gleich den richtigen großen Wurf zu machen.“
• Herr Söder: „Ich glaube, die ist vom Tisch.“ Und „Mein Rat ist, dringend davon abzulassen.“
• Herr Klingbeil: „Meine Hand bleibt da ausgestreckt.“


V. Fazit (auch subjektiv)

• es ist ein schönes Beispiel dafür, wie die Gesetzgebung funktioniert
• wenn es schlechte oder nicht gut durchdachte Gesetze sind, können sie so gestoppt werden
• natürlich erzeugen die Lücke zwischen großer Ankündigung und Nichtumsetzung Frust und Politikverdrossenheit
• das, was hier passiert ist, ist schlicht ein Desaster für die Regierung
• das Vertrauen in die Politik wird so weiter beschädigt
• es offenbart auch Machtprobleme von Kanzler Merz innerhalb der Union, wenn ausnahmslos alle von der Union geführten Länder gegen sein Projekt stimmen
• noch brisanter: Herr Söder schlägt das Vorhaben mit vor, um dann mit Bayern dagegen zu stimmen (das kommentieren wir jetzt mal nicht)
• die Vorfreude einiger Arbeitnehmer war groß und wurde einmal mehr enttäuscht
• dieser Teil des angekündigten Entlastungspakets ist schlicht geplatzt
• so ganz überraschend war es dann aber doch nicht
• zum einen wurde die Entlastung einfach auf die Arbeitgeber abgewälzt
• die Steuerentnahmen entgehen dann auch noch den Ländern im Wesentlichen
• die Steuerausfälle sollen ca. 2,8 Milliarden Euro betragen, 2 Drittel davon hätten die Länder tragen müssen
• die Kritik war vielfach schon sehr laut geworden, man hat sie nur nicht ernst genommen
• so hat sich der Bund etwas ausgedacht, aber die Folgen nicht ausreichend bedacht
• die Regierung wollte Arbeitsfähigkeit und Geschlossenheit demonstrieren und ist hier krachend gescheitert
• derzeit werden neue Entlastungen gesucht, um Euch zu entlasten


Am Abend des 12.05.2026 fand ein weiterer Koalitionsgipfel statt.
Ob er schnelle Ergebnisse bringt, wissen wir noch nicht.
Wir sind aber nach den letzten „Ergebnissen“ eher skeptisch.
Sollte sich etwas bewegen oder für Euch Erfreuliches beschlossen werden, dann werden wir berichten.

Wir wünschen Euch einen vielleicht schon letzten Arbeitstag in dieser Woche und
den Männern schon einmal einen schönen Herrentag!

Eure Rechtsanwälte

Thomas Krafczik & Kathrin Bliefert

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