15/12/2024
FPH-Pressemitteilung - 16.12.2024:
DAK Gesundheit riskiert hessenweite Versorgung der Krankenfahrten
Kassel: Die Krankenkasse DAK Gesundheit hat den Rahmenvertrag für Krankenfahrten mit unserem Fachverband zum 31.12.2024 gekündigt. Die Fahrdienstleister sollen ab dem 01.01.2025 neue Verträge zu wesentlich schlechteren Konditionen erhalten.
Der Fachverband ruft die gesamte hessische Taxi- und Mietwagenbranche auf, keine Knebelungsverträge mit der DAK Gesundheit einzugehen. Der Kostendruck ist hoch. Die Branche benötigt eine Erhöhung ihrer Krankenfahrten-Vergütung und keine Kürzung. Eine unter Spardruck stehende DAK Gesundheit darf sich nicht auf dem Rücken unserer Branche und zu Lasten ihrer eigenen Versicherten gesundstoßen wollen.
In Hessen wächst daher massiv der Widerstand. Zahlreiche Beförderungsunternehmen haben sich zu einer regionalen "Interessengemeinschaft für faire Vergütungen von Krankenfahrten für die DAK Gesundheit" zusammengeschlossen und lehnen die Kürzungsverträge der DAK kategorisch ab. Da der Verbund mittlerweile ein breites hessisches Gebiet (vertragslos) abdeckt, wird es für die DAK Gesundheit in diesen Gebieten kaum zu schaffen sein, die Mobilitätsversorgung für ihre Versicherten mangels Anbieter zu gewährleisten. Es wird ab 01.01.2025 zwangsläufig dazu führen, dass DAK-Versicherte vielerorts keinen Fahrdienst mehr finden werden. Es sei denn, die DAK lenkt noch rechtzeitig vor dem Jahreswechsel ein und bietet den Fahrdienstleistern faire, auskömmliche Vergütungen statt Kürzungen an, was auch den DAK-Versicherten, die zu ihren medizinisch notwendigen Behandlungseinrichtungen gelangen müssen, zu wünschen wäre.
Daher hoffen wir immer noch auf ein rechtzeitiges Einlenken der DAK Gesundheit, die ihr Bewusstsein dafür schärfen muss, dass auch die Fahrdienstleister unter einem enorm hohen Kostendruck stehen und Kürzungen daher keineswegs möglich sind.
Das Jahr 2024 war geprägt von erheblichen Preissteigerungen. So sind die Anschaffungskosten der Fahrzeuge massiv gestiegen. Die Beiträge für die KFZ-Versicherungen erreichen Höchststände. Stark gestiegene Preise für Ersatzteile und Löhne in den Werkstätten sind für die extrem angestiegenen Reparaturkosten verantwortlich. Auch die schleppende Versorgung der Werkstätten mit Ersatzteilen sorgen für immer längere Reparaturzeiten, somit für höhere Kosten für den Nutzungsausfall. Reifen haben sich im Anschaffungswert mehr als verdoppelt.
Zudem wird ab dem 01.01.2025 der gesetzliche Mindestlohn steigen und die höheren Arbeitgeberabgaben bei den Krankenkassenbeiträgen werden zusätzlich belasten.
Wie sollen unsere Beförderungsunternehmen gesetzliche Vorschriften einhalten, die gestiegenen Kosten kompensieren und ab dem 01.01.2025 die Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns stemmen, wenn die DAK Gesundheit im Gegenzug die Vergütungen kürzen will? Das ist verantwortungslos und gefährdet eine ganze Branche!
Unsere Firmen benötigen für zeitaufwändige Krankenfahrten angemessene Entgelte, da sie ansonsten geradewegs in eine betriebliche Schieflage gebracht werden. Krankenfahrten sind systemrelevant für eine immer älter werdende Gesellschaft, die auf die Dienstleistung unseres Gewerbes angewiesen ist. Unsere Krankenbeförderungsunternehmen werden demzufolge gebraucht. Man sollte also nicht mit paradoxen Sparmaßnahmen über Knebelungsverträge ihre Existenz gefährden und sie damit zwangsläufig vom Markt verdrängen.
Was bedeutet das in der aktuellen Situation für DAK-Versicherte?
Damit DAK-Versicherte zu ihren medizinischen Behandlungseinrichtungen weiterhin befördert werden können, bestehen ab dem 01.01.2025 folgende Möglichkeiten:
1. DAK-Versicherte wechseln ihre Krankenversicherung zu einer Krankenkasse, die weiterhin mit unseren hessischen Taxi- und Mietwagenunternehmen rahmenvertraglich abrechnet.
2. DAK-Versicherte treten zunächst in Vorkasse. Als Versicherte/r der gesetzlichen Krankenversicherung haben sie einen Anspruch auf Übernahme der Fahrkosten nach § 60 SGB V, wenn sie im Zusammenhang mit einer Leistung der Krankenkasse aus zwingenden medizinischen Gründen notwendig sind und vom Arzt verordnet wurden. Sie erhalten von ihrem Arzt eine Verordnung für eine Krankenbeförderung und von unseren Beförderungsunternehmen abrechnungskonforme Dokumente wie Quittung oder Rechnung, die sie nach der Beförderung bei ihrer Krankenkasse DAK-Gesundheit zwecks Erstattung einreichen können.
Es bleibt am Ende für alle zu hoffen, dass es nicht dazu kommen wird und die DAK Gesundheit von ihren abstrusen Kürzungsplänen Abstand nimmt und die prekäre Lage noch rechtzeitig abwendet.
Kassel, 16.12.2024
Pressekontakt:
Fachverband Pkw-Verkehr
Hessen e.V.
Pressesprecher: Mathias Hörning
Wolfsangerstr. 100
34125 Kassel
[email protected]
Tel. 0561-71817